Auf vielen Baustellen sieht man ein Schild mit dem Aufdruck „Eltern haften für ihre Kinder“. Falls ein Kind absichtlich oder unabsichtlich etwas anstellt, kann das sehr teuer werden. Denn neben dem Kind können generell auch die Eltern haften. Entgegen dem bekannten Wortlaut des Schildes „Eltern haften für ihre Kinder“ müssen Eltern jedoch nicht für jeden gemachten Schaden gerade stehen hinhalten. Nur wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht klar verletzt haben und das Verhalten der Eltern für den eingetroffenen Schadensfall ursächlich war, müssen sie haften. Kinder unter 7 Jahre haften übrigens grundsätzlich nicht.
Die bekanntesten Rechtsirrtümer | Die bekanntesten Rechtsirrtümer
24. August 2010 um 09:14 Uhr
[...] Eltern haften für ihre Kinder? [...]