Rein rechtlich gesehen, darf man sogar die ganze Zeitschrift durchlesen bevor man sie kaufen tut. Es besteht kein Kaufzwang für abgelesene Druckerzeugnisse. Den meisten Zeitschriften Verkäufern dürfte es wohl trotzdem ein Dorn im Auge sein.
Max 6. August 2010 um 13:35 Uhr
Gut zu wissen. Das sehen die Verkäufer bei uns anders. Die werde ich mal darauf hinweisen xD
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Max
6. August 2010 um 13:35 Uhr
Gut zu wissen. Das sehen die Verkäufer bei uns anders. Die werde ich mal darauf hinweisen xD